1. Allgemeines / Geltung
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Natalie Rutard und Ihren Mitarbeitern im Bereich
article erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Mit der Annahme des Angebotes werden diese AGB Bestandteil des zwischen den Parteien zustandegekommenen Vertrages (mündlich oder schriftlich).
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von Natalie Rutard verbindlich.
2. Leistungsstufen / Definition
2.1 Leistungsstufe 1: Analysegespräch: Erörtern kundenspezifischer Wünsche, Möglichkeiten und Spezifika. Gemeinsames Formulieren erster konkreter Ideen, Ausarbeitung eines Briefings für den Entwurf.
2.2 Leistungsstufe 2: Entwurfsphase: Ausarbeitung und Präsentation von drei Entwürfen, Auswahlgespräch mit dem Kunden zur Entscheidung für einen der Entwürfe oder gemeinsame Entwicklung einer vierten Lösung, detaillierte Ausarbeitung der Endauswahl, erste Herstelleranfragen und grobe Kostenschätzung zur Umsetzung / Produktion.
2.3 Leistungsstufe 3: Umsetzungsphase: Erfragung von Preisen und Herstellungsmöglichkeiten bei LIeferanten, Erstellung von Produktionszeichnungen, Inauftraggabe der Produktion und Zusammenstellung des article mit allen Elementen (Verpackung, Beileger, ...). Auf Wunsch auch Versand zum Endkunden oder Anleitung zur eigenen Produktion, sowie Erfüllung weiterer kundenspezifischer Anforderungen.
3. Vertragsgegenstand / Urheberrecht / Schutzrechte
3.1 Die Entwürfe, Zeichnungen, Prototypen und Dateien von Natalie Rutard sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Designerin hat das Recht auf Urheberbenennung.
3.2 Die Werke von Natalie Rutard dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden; mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Nutzungsrecht bei Kleinserien erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die Leistungsphasen 1 bis 3.
3.3 Ohne Zustimmung der Designerin dürfen ihre Entwürfe, Zeichnungen, Prototypen und Dateien weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden; jede Nachahmung des Designs oder von Elementen daraus ist nur mit Zustimmung von Natalie Rutard zulässig. Auch eine Weiterübertragung oder -lizenzierung der Nutzungsrechte und aller dafür bestehenden Schutzrechte an Dritte bedarf der Zustimmung der Designerin.
3.4 Auf Wunsch kann der Auftraggeber Schutzrechte für den von ihm beauftragten Entwurf anmelden, hierbei ist ausdrücklich der Name von Natalie Rutard als Urheberin zu nennen. (Geschmacksmuster/Gebrauchsmuster/Patent). Die Designerin garantiert nicht für die schutzrechtliche Eintragungsfähigkeit, für Recherchen ist der Auftraggeber selber verantwortlich. Ein Nutzungsrecht erhält der Auftraggeber auch in diesem Fall nur für den anfangs vereinbaren Umfang. Sollte sich später ein höherer oder erweiterter Nutzungsumfang ergeben, so ist die Vergütung mit der Designerin neu zu verhandeln.
3.5 Über den Umfang der vom Auftraggeber getätigten Nutzungen steht der Designerin ein Auskunftsanspruch zu. Im Falle einer erweiterten Nutzung als ursprünglich vereinbart ist Natalie Rutard unverzüglich nach Bekanntwerden und unaufgefordert zu informieren. Der weitere Nutzungumfang ist mit einem zusätzlichen Betrag oder durch quartalsweise Lizenzzahlungen zu vergüten, dies wird im Einzelfall vereinbart.
3.6 Nutzungsrechte an den Vorentwürfen, Varianten und Studien des endgültigen Design-Produkts werden nicht übertragen, da diese lediglich die Entwicklung und Entscheidungsfindung zur Auswahl eines endgültigen Entwurfs vorbereiten.
3.7 An den dem Auftraggeber übergebenen Entwürfen und Gegenständen werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
3.8 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.9 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Natalie Rutard von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
4. Abnahme
4.1 Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen.
4.2 Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn dem Beginn der darauf folgenden Leistungsphase zugestimmt wird, bzw. wenn nicht spätestens 3 Werktage nach erfolgter Präsentation widersprochen wird.
4.3. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
4.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.
4.5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriflich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
5. Vergütung / Fälligkeit der Vergütung
5.1 Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Arbeiten der verschiedenen Leistungsstufen, sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Bei Einzelstücken und Kleinauflagen werden die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Leistungsstufen automatisch eingeräumt. Größere Auflagen sind gesondert zu verhandeln, ebenso ein späterer erweiterter Nutzungsumfang. Alle Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5.2 Ein erweiterter Nutzungsumfang als ursprünglich vereinbart ist mit Natalie Rutard abzustimmen, bzw. ist ihr unaufgefordert mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht spätestens eine Woche nach erweiterter Auflage des article, ist Natalie Rutard berechtigt, das Doppelte des üblichen Satzes (laut aktuellem AGD-Vergütungstarifvertrag Design) in Rechnung zu stellen.
5.3 Die Vergütung ist nach Beendigung der jeweiligen Leistungsstufe fällig und ist ohne Abzug zahlbar.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen wie die spätere Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen werden nach Zeitaufwand berechnet.
6.2 Die Designerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Natalie Rutard die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3 Auslagen für technische Nebenkosten, etwa Materialproben, Portokosten, Kleinstwerkzeuge, Ausdrucke oder Verpackungsmaterial sind vom Auftraggeber zu erstatten und bedürfen keiner vorherigen Ankündigung.
6.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind von diesem zu erstatten.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Das von Natalie Rutard geschaffene Design-Produkt ist nach ihrem Wissensstand eine eigenständige, persönliche geistige Schöpfung. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit oder Eigenart der dem Design-Produkt zugrundeliegenden Idee oder für die Rechtswirksamkeit oder Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten für den Vertragsgegenstand kann nicht gegeben werden.
7.2 Die Designerin haftet nicht für den mit dem Vertragsgegenstand erzielbaren oder erzielten wirtschaftlichen Erfolg.
7.3 Infolge der an Natalie Rutard übertragenen Gestaltungsfreiheit und der damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten kann der Auftraggeber aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) keine Nacherfüllungs- oder Gewährleistungsrechte herleiten.
7.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und Druckvorlagen entfällt jede Haftung der Designerin. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text, Grafik und Bild.
7.5 Alle von Natalie Rutard bei Lieferanten erfragten Produktions- und Nebenkosten sind ohne Gewähr. Sie sind von der Designerin bestmöglich recherchiert, verbindliche Preisauskünfte hat der Auftraggeber im Zweifelsfall vor Auftragsvergabe selbst einzuholen. Über Preiserhöhungen informiert die Designerin den Auftraggeber nach bestem Wissen.
7.6 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt Natalie Rutard keine Haftung. Die Designerin tritt in diesen Fällen nur als Vermittlerin auf.
7.7 Die Versendung sämtlicher mit dem Auftrag zusammenhängenden Gegenstände (Zeichnungen, Modelle, Produktionsmuster, Originale,...) erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle das zu gestaltende Produkt betreffenden Informationen der Designerin über die gesamte Entwicklungsphase unmittelbar und unverzüglich zugänglich gemacht werden.
8.2 Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist die Designerin nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet.
8.3 Gegebenenfalls auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers sind bei Leistungsfristen zum Projektabschluss in Abzug zu bringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Projekt-Verzögerungen höhere Produktionskosten mit sich bringen können: etwa durch Preiserhöhungen bei Lieferanten oder durch abgelaufene Rabatt-Zeiträume. Die Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
8.4 Natalie Rutard prüft die Rechnungen von Lieferanten nach Eingang und leitet sie unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Dieser ist für die vollständige und fristgerechte Bezahlung der Produktionskosten verantwortlich.
9. Geheimhaltung
9.1 Natalie Rutard verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Design-Vertrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder die nach den Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
9.2 die Designerin wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
9.3 entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Natalie Rutard. Dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase zur Kenntnis gebrachten Ideen und Studien. Auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung gem. §§ 17 und 18 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird ausdrücklich hingewiesen.
9.4 zur Vervielfältigung eines article-Entwurfs sind nur der Auftraggeber und Natalie Rutard berechtigt.
10. Freiexemplare
10.1 Bei Kleinserien ab 50 Stück und größeren Auflagen hat Natalie Rutard Anspruch auf kostenlose Überlassung eines Exemplars des Produkts, das mit Hilfe ihres Designs hergestellt wurde. Bei darunterliegenden Stückzahlen und Einzelanfertigungen ist ihr mindestens eine professionelle Abbildung zur Verfügung zu stellen - als hochauflösende Datei oder Negativ. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein so ist ihr ein Originalobjekt leihweise zur Verfügung zu stellen, um die Dokumentation selbst übernehmen zu können.
Bei größeren Serien ab 300 Stück sind Natalie Rutard 5 Exemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen, ab 500 Stück 10 Exemplare.
10.2 Sollten zu dem betreffenden article Werbemittel erstellt werden (etwa Drucksachen mit Abbildung), so sind der Designerin hiervon 10 Stück zur Verfügung zu stellen.
10.3 Die Designerin darf Ablichtungen der von ihr konzipierten und realisierten article, sowie darauf bezogene Werbemittel veröffentlichen und zu ihrer Eigenwerbung verwenden. Als eigenes Akquiseinstrument darf sie auch für Kunden konzipierte article im Original zeigen und auf den jeweiligen Auftraggeber hinweisen.
10.4 Natalie Rutard darf zu beliebigem Zeitpunkt und auf eigene Kosten weitere Exemplare realisierter article anfertigen lassen: zum Zwecke der Eigenwerbung.
11. Vertragsauflösung
11.1 Der Auftraggeber kann bis zur vollständigen Erbringung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen, auch aus Gründen des Geschmackes (Nichtgefallens).
11.2 Kündigt der Auftraggeber, so ist Natalie Rutard berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase incl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt.
11.3 Natalie Rutard zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an. Sie verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses zu geben, und beginnt die nächste Leistungsstufe erst nach dessen aktiver Zustimmung.
11.4 Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von Natalie Rutard gefertigten Gegenstände, z.B. Ideenskizzen, Feinentwürfe und Modelle, sind der Designerin unverzüglich zurückzugeben.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.